Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
- übersichtlich,
- mit der Tastatur bedienbar und
- für Bildschirmleseprogramme verständlich ist.
Stand der Barrierefreiheit
Ein kürzlich durchgeführter Accessibility-Scan (17.06.2025) hat ergeben, dass unsere Website derzeit als “teilweise barrierefrei” eingestuft wird. Wir arbeiten aktiv daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Die folgenden Barrieren wurden festgestellt:
- Fehlende oder unzureichende Alternativtexte für einige Bilder
- Teilweise unklare Linktexte, die nicht aussagekräftig sind
- Formularelemente (z. B. Eingabefelder), denen passende Labels fehlen
- Überschriftenstruktur ist nicht durchgängig logisch (z. B. Sprünge von H2 zu H4)
- Einige Farbkombinationen weisen zu geringen Kontrast auf (z. B. bei Buttons oder Navigation)
Wir nehmen das Thema Barrierefreiheit sehr ernst und bemühen uns kontinuierlich um Verbesserungen. Unser Ziel ist es, allen Nutzer:innen einen gleichwertigen Zugang zu unseren digitalen Inhalten zu ermöglichen.
Rechtliche Grundlagen
- BGStG (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Österreich): Regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auch im digitalen Raum.
- WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines): Internationaler Standard für barrierefreie Webinhalte. Wir orientieren uns an Konformitätsstufe AA.
- EN 301 549: Europäische Norm für die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien.
- EU-Richtlinie 2016/2102: Verpflichtet öffentliche Stellen in der EU zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit.
Feedback und Kontakt
Schlichtungsverfahren
Sollte Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantwortet werden, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Sozialministeriumservice zu wenden. Diese vermittelt kostenlos und außergerichtlich gemäß § 13 BGStG:
Sozialministeriumservice – Schlichtungsstelle nach dem BGStG
📍 Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
📧 E-Mail Adresse der Schlichtungsstelle des Solzialministeriumservices
🌐 Website des Sozialministeriumservices